Wahlarzt-Verrechnung

Sie haben in Österreich freie Arztwahl. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen Kassenarzt oder einen Wahlarzt in Anspruch nehmen.

 

Wenn Sie einen Arzt konsultieren, der keine “Kassenverträge” hat, so bedeutet das, dass die Verrechnung der medizinischen Leistung nicht direkt zwischen Arzt und Krankenkasse, sondern  zuerst zwischen Ihnen und dem Arzt stattfindet. Sie erhalten eine Honorarnote, die sofort zu begleichen ist.

 

In einem zweiten Schritt erfolgt die Verrechnung zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse mittels Rückverrechnungsschein, den Sie zusammen mit der saldierten Honorarnote an Ihre Krankenversicherung schicken. Der Selbstbehalt richtet sich nach dem medizinischen und diagnostischen Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse. Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden Ihnen im Regelfall 80% des Kassentarifs (nicht des bezahlten Wahlarzthonorars) refundiert.

 

Viele Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen die gesamte Bezahlung des Wahlarzthonorars oder einen bestimmten Prozentsatz – erkundigen sie sich bei ihrer Versicherung.